Welche person seine Tätigkeit für freiberuflich in bezug auf den Gradgeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, muss einen Heiratsantrag bei dem zuständigen Fiskus stellen. Dieses entscheidet letztlich dadurch, ob der Zustand Freiberufler tatsächlich gewährt wird. Die ersten Angebote zählen bekanntlich nicht zu den besten au